(GbR) Auch BGB-Gesellschaft genannt. Grundform aller Personengesellschaften. Die Personenvereinigung ist auf die Förderung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet, wobei dieser nicht wirtschaftlicher Natur sein muss. Die Gründung erfolgt durch Gesellschaftsvertrag, der aber ...
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Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaften und hat im Wirtschaftsleben große Bedeutung erlangt. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Abkürzung GbR, BGB-Gesellschaft, die auf Vertrag beruhende Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsam...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe GbR.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Siehe GbR.
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vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Zweck in der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmten Weise zu fördern, besonders die vereinbarten Beiträge (in Geld, Sachen oder Diensten) zu leisten. Für den Zusammenschluss oder den Gesellschaftsvertrag ist keine besondere Form notwendig. Wenn im Gesellschaftsvertrag nich....
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